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Verhandlung Verwaltungsgericht 2019-11-27

Gerechtigkeit hat gesiegt
Personalrat kann den Beschäftigten weiter zur Seite stehen!

Am 27. November 2019 tagte das Verwaltungsgericht in München in Sachen Sparkasse Regen-Viechtach gegen Margit Wittenzellner.

Der Dienststellenleiter Herr Josef Wagner, der Vorstandsvorsitzende der gleichnamigen Sparkasse, hat eine Klage auf Zustimmungsersetzungsverfahren für die Aussprache einer außerordentlichen Kündigung und die Klage auf Ausschluss aus dem Personalrat gegen die PR-Vorsitzende Margit Wittenzellner eingereicht. Diese beiden Sachverhalte kamen nun am 27.11. vor dem Verwaltungsgericht München zur Verhandlung.

Margit wurde von einigen Kolleg*innen aus dem Landkreis unterstützt, auch aus München waren einige PR-Mitglieder aus verschiedenen öffentlichen Kreditinstituten da und auch die LFB-Leiterin Finanzdienstleistungen ver.di Bayern Tina Scholze, hat den Sitzungen beigewohnt.

 

Es ist festzuhalten, dass der Dienststellenleiter zusammen mit seinen Helfershelfern, einem Rechtsanwalt Schwartz, der damit wirbt auch unkündbare Beschäftigte loszuwerden, dem Personalleiter Herrn Kraus, der als AG-Vertreter vor Ort war, nichts unversucht ließ, seiner Meinung nach grobe Pflichtverstöße, en Masse aufzulisten. Damit war das Ziel klar, nämlich die PR-Vorsitzende Margit Wittenzellner zu diskreditieren und den Personalrat zu schwächen in dem die Vorsitzende aus dem Betrieb entfernt wird. Also für ver.di klares Verhalten von Union Busting.

Besonders verachtenswert findet ver.di, dass selbst im privaten Umfeld getätigte Aussagen von Margit als Gründe herangezogen wurden. Es gab schriftliche Aussagen von Beschäftigten aus Personalabteilung und Führungskräften, die Erpressung und Einschüchterung bestätigen sollten. Letztendlich hat die Vorsitzende der Kammer am Verwaltungsgericht beschieden, dass, selbst wenn alle Vorwürfe der Wahrheit entsprächen, dies nicht für eine Kündigung oder einen Ausschluss genügt.

Hier muss eine grobe Vernachlässigung oder eine schuldhafte Verletzung des einzelnen Mitglieds (Art. 28 BayPersVG) vorliegen. Dies hat die Vorsitzende nicht gesehen. Bei der a.o. Kündigung muss es sich um schwerwiegende Vertragsverletzungen handeln, hier gelten für die Kündigung eines Personalrats besonders strenge Voraussetzungen. Diese sah die Richterin hier nicht gegeben. Die vorgeworfenen Verletzungen sind nicht so schwerwiegend, dass dies eine Kündigung rechtfertigen würde. Zudem sei die vertrauensvolle Zusammenarbeit, für das schon länger angespannte Verhältnis, nicht so zerstört, dass eine Zusammenarbeit nicht weiter zumutbar wäre.

Die Erleichterung nach dem Urteilsspruch war sehr groß im Saal und für uns wurde an diesem Tag nicht nur Recht gesprochen, sondern auch die Gerechtigkeit hat gesiegt.
Wir gehen davon aus, dass der Arbeitgeber in die Revision gehen wird.

Wir werden Margit weiter zur Seite stehen.

Finanzdienstleistungen
V.i.S.d.P.: Tina Scholze, ver.di LFB 1,
Schwanthalerstr. 64, 80336 München