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WEINHEIM, NORA SYSTEMS

Fristlose Entlassung des Betriebsrates Helmut Schmitt

Logo IG BCEDer Gesetzgeber sieht hierfür jedenfalls andere Wege vor, und dies aus gutem Grund. Vielleicht hat der Arbeitgeber nora systems aber auch erkannt, dass seine Vorwürfe einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht standhalten und reagiert deshalb mit einer Kündigung. Die Kündigung eines 59 jährigen Beschäftigten, der sich schon Jahrzehnte für das Unternehmen und dessen Beschäftigte einsetzt (vor dem Verkauf von nora für alle Beschäftigten am Standort, bis hin zum Konzernbetriebsrat) ist jedenfalls der falsche Weg. Hier wird nicht ein Betriebsrat bekämpft, sondern dem Mensch Helmut Schmitt und seiner Familie großer Schaden zugefügt.

Wir verurteilen aufs Schärfste die fristlose Entlassung von Helmut Schmitt.

Mit gleicher Schärfe verurteilen wir die Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung.

In für uns großer Pflichtverletzung hat der Betriebsrat der nora systems dieser Kündigung zugestimmt. Bereits zwei Arbeitstage vorher hat der nora–Betriebsrat ein Amtsenthebungsverfahren gegen Helmut Schmitt beschlossen (die genauen Abstimmungsergebnisse liegen uns nicht vor). Nicht ohne Grund sieht der Gesetzgeber für Betriebsratsmitglieder einen besonderen Kündigungsschutz vor. Genau deshalb hat er die Kündigungsmöglichkeit unter eine Zustimmung des Betriebsrates gestellt. Ansonsten muss der Arbeitgeber diese Zustimmung eben beim Arbeitsgericht beantragen. Das bedeutet, dieses nimmt sich objektiv der Sache an, ohne dass der betroffene Betriebsrat seinen Arbeitsplatz verliert und arbeitslos wird. Gäbe es diesen Schutz nicht, könnten sich Arbeitgeber ganz einfach von unliebsamen Betriebsräten entbinden. Die Betriebsräte könnten dann ihre gesetzlichen Aufgaben für Beschäftigte nicht ohne Angst und somit nicht hundertprozentig und nicht unabhängig ausüben. Emotionale Betroffenheit des Betriebsrates entbindet nicht vor einer korrekten rechtlichen Abwägung. Und Zustimmung, nur um sich eines unliebsamen Betriebsrates zu entledigen, ist eine Amtspflichtverletzung und grober Machtmissbrauch und führt zum  Vertrauensverlust bei den zu vertretenden Mitarbeitern. Mit seiner Zustimmung zur Kündigung hat sich der nora-Betriebsrat selbst ins Abseits gestellt und das Vertrauen mindestens eines Großteils der nora-Belegschaft verloren.

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