Dokumentation der 12. Konferenz „BR im Visier“ vom 11. Oktober 2025
mit Schwerpunkt BR-Wahlen 2026 jetzt erschienen!
Rechtzeitig vor den im Frühjahr 2026 anstehenden Betriebsrats- und Personalratswahlen können wir die Dokumentation der zwölften bundesweiten Konferenz „Betriebsräte im Visier“ vorlegen, die am 11. Oktober 2025 in Mannheim stattgefunden hat.
Im Mittelpunkt unserer diesjährigen Tagung stand die Frage, wie die Verteidigung gegen BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung in der Arbeitswelt noch besser gelingen kann.
Ihr könnt unsere Broschüre, die sehr interessante Beiträge enthält, gerne an Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.
Wir freuen uns auf Euer Interesse und Eure weitere Unterstützung!
Mit solidarischen Grüßen
Wolfgang Alles (für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)
Solidarität gegen BR-Mobbing bei GFN Heidelberg und bei Siemens Erlangen erforderlich
- Termin beim AG HD wg. GFN am DO, 4.12.25, 11:30 Uhr

Bei Siemens Erlangen wurde der IGM-Betriebsrätin Isa Paape unter fadenscheinigen Vorwänden gekündigt. Sie hat eine Petition gestartet, die Ihr hier unterschreiben könnt:
www.openpetition.de/petition/online/betriebsraetin-isabella-paape-kuendigung-zuruecknehmen-kandidatur-ermoeglichen
Weitere Infos hier:
251116_Presseinformation_ISA_Paape.pdf
junge Welt »Unternehmen agieren immer skrupelloser«
Aus: Ausgabe vom 20.10.2025, Seite 3 / Schwerpunkt: Betriebsratsmobbing
Behinderung von Betriebsratsarbeit nimmt zu. Ein Mittel sind Verdachtskündigungen.
Ein Gespräch mit Wolfgang Alles
Von Susanne Knütter
Nur die Spitze des Eisbergs: Behinderung der IG Metall bei Tesla in Grünheide – Foto: IPON / Stefan Boness
Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB, haben nur noch 9,5 Prozent aller Betriebe ab fünf Beschäftigten einen Betriebs- oder Personalrat. Können die wenigstens ihre Arbeit machen?
Die Arbeit vor allem von Betriebsräten wird enorm erschwert. Die vom Betriebsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Regeln werden von Geschäftsleitungen immer weniger eingehalten. Betriebsratsmitglieder bekommen Informationen, die sie für ihre Arbeit brauchen, nicht oder nur verzögert. Sie können erforderliche Schulungen nicht machen, sind Schikanen ausgesetzt. Die Behinderung kann in Verhinderung von Betriebsratsarbeit umschlagen bis hin zum Mobbing. Aktive Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitglieder werden dann aus den Betrieben herausgedrängt…
Rede von Wolfgang Alles am 1. Mai 2025 zu Verdachtskündigungen
„NIE WIEDER IST JETZT!“
Offener Brief an die Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und des DGB
FORTWIRKEN DES FASCHISTISCHEN ARBEITSUNRECHTS BEENDEN!
Sind Betriebsrats-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung mittlerweile alltäglich im deutschen Rechtsstaat? Es fällt schwer, diese Frage mit Nein zu beantworten. Selbst im Heidelberger Unternehmen des BDA-Präsidenten Dulger konnte der gewerkschaftlich organisierte Betriebsrat zerschlagen werden.
Die Durchsetzung eines „Rechts des Stärkeren“ und die damit verbundene illegale Bekämpfung von betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen ist ein extrem beunruhigendes Phänomen. Die Täter werden meist weder rechtlich verfolgt noch belangt. Sie können vielmehr das Mittel der „Verdachtskündigung“ gegen Betriebsräte und gewerkschaftlich Aktive skrupellos anwenden, obwohl es elementaren Rechtsgrundsätzen widerspricht. Denn die gemobbten und gekündigten Opfer müssten ihre Unschuld beweisen! Dieser Skandal beruht vor allem auf dem Nachwirken des faschistischen Arbeitsunrechts bis heute.
Nach der Errichtung der faschistischen Diktatur 1933 wurden Gewerkschaften und Betriebsräte verboten. Das bisherige Arbeitsrecht wurde 1934 mit dem „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ konsequent in Unrecht umgewandelt. Die dort festgeschriebene Verpflichtung der „Betriebsgefolgschaft“ zur „Treue“ gegenüber dem „Betriebsführer“ war schwerwiegend. Angebliche Verstöße gegen die Treuepflicht konnten seither mit „Verdachtskündigungen“ geahndet werden.
Im Nachkriegsdeutschland passte das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter maßgeblicher Beteiligung von bereits in der Nazidiktatur tätigen Juristen wie dem 1. BAG-Präsidenten Nipperdey wesentliche Elemente des faschistischen Arbeitsunrechts „demokratisch“ an. Das hatte insbesondere die massive Einschränkung des Streikrechts zur Folge, das Verbot politischer Betätigung im Betrieb, die „Treuepflicht“ gegenüber dem „Arbeitgeber“, die „Betriebsgemeinschaft“, die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ und nicht zuletzt die „Verdachtskündigungen“.
Das BAG hält bis heute an dieser unseligen Tradition nicht nur fest, es hat sogar seine Rechtsprechung durch die Möglichkeit einer „grundlosen fristlosen Verdachtskündigung“ verschärft. Nach Auffassung von Jurist:innen stellt die Verdachtskündigung einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar – konkret gegen Art. 12 Abs. 1 (Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes) und Art. 20 Abs. 3 (Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht). Sie kann zudem ausschließlich durch das Beendigungsinteresse des „Arbeitgebers“ ohne tatsächliche Rechtsgrundlage ausgesprochen werden.
Stattdessen ist die übertragung des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ auf das Arbeitsrecht unter Bezugnahme auf Art. 6 Abs. 2 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention erforderlich. Dort heißt es: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Neben dem gesetzlichen Verbot der Verdachtskündigung ist auch der § 9 Abs. 1 Satz 2 Kündigungsschutzgesetz zu streichen. Dort werden nämlich dem Unternehmer bei Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung noch sehr viel weiterreichende Möglichkeiten zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses als nur in Verdachtsfällen geboten. Die mit Verdachtskündigungen einhergehenden schweren Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte haben fatale Folgen: gesundheitlich zerstörte Menschen, schwer geschädigte Familienangehörige, ruinierte berufliche Existenzen und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften. Die Förderung starker demokratischer Gegenmacht in Betrieben und der Gesellschaft ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Betriebsrats und Gewerkschaftsbekämpfung sowie den Vormarsch der Rechten stoppen zu können.
„Nie wieder ist jetzt!“ gilt daher besonders für die Arbeitswelt. Denn gerade dort, wo faschistisches Unrecht nach wie vor „Recht“ ist, wird Widerstand zur Pflicht! Es ist auch deshalb höchste Zeit, das skandalöse Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts in Deutschland zu beenden und konkret die „Verdachtskündigung“ zu verbieten. Es ist die ureigenste Aufgabe des DGB und der Einzelgewerkschaften dies bei Politik und Justiz konsequent einzufordern.
Erstunterzeichner: Günter Wallraff, Horst Schmitthenner, 11. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ u.a.