.

Betriebsräte fordern: „Arbeitsunrecht stoppen! Demokratische Gegenmacht in der Arbeitswelt stärken!“

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von der 12. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ am 11. Oktober 2025 in Mannheim einstimmig angenommene Entschließung fordert: „Arbeitsunrecht stoppen! Demokratische Gegenmacht in der Arbeitswelt stärken!“.

Dort heißt es zu dem besorgniserregenden Geschehen in den Betrieben: „Dramatische Entwicklungen finden in der Arbeitswelt statt. Angriffe auf demokratische Grund- und Menschenrechte, auf Arbeitsbedingungen und Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze nehmen stark zu. Firmenleitungen wollen erneut zehnttausende Arbeits- und Ausbildungsplätze in den unterschiedlichsten Branchen vernichten. Von diesen Kahlschlagplänen betroffene Kolleg:innen und deren Familien bangen um ihre Existenz und ihre Zukunft.“

Und weiter: „Vor diesem Hintergrund verstärken sich die Attacken von Firmenleitungen nicht nur auf demokratische Interessenvertretungen wie Betriebs- oder Personalräte, sondern auch auf die gewerkschaftliche Organisierung in der Arbeitswelt. 

Einer repräsentativen Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit vom 30. Mai 2025 zufolge gibt es in 76,3 % der Betriebe keine tarifvertraglichen Regelungen. Nur noch in 9,5 % aller Betriebe ab 5 Beschäftigten existiert ein Betriebs- oder Personalrat.

Unternehmensleitungen und die von ihnen angeheuerten Unrechtsanwälte nutzen skrupellos ,legale‘ und illegale Mittel, um sowohl aktive Betriebs- und Personalräte als auch engagierte Gewerkschaftsmitglieder einzuschüchtern und aus den Betrieben zu drängen. Solche Machenschaften beeinflussen schon jetzt massiv die 2026 stattfindenden Betriebsrats- und Personalratswahlen.

Wer im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung nach dem Thema Abwehr von BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung sucht, findet – weiße Flecken.“

Auch das in der Öffentlichkeit weitestgehend ignorierte Nachwirken des Arbeitsunrechts der Nazi-Diktatur (zum Beispiel in Form der „Verdachtskündigungen“) war Thema auf der Tagung im Mannheimer Gewerkschaftshaus.

11. 10. 2025 12. Konferenz BR im Visier – Foto I. D.Verdachtskündigungen widersprechen elementaren deutschen und internationalen Rechtsgrundsätzen. Durch sie findet eine Täter-Opfer-Umkehr statt. Das gemobbte Opfer wird eines angeblichen Vergehens beschuldigt und danach gekündigt. Ein von diesem Vorgehen betroffenes Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitglied muss deshalb vor dem Arbeitsgericht seine Unschuld beweisen.

Gegen diese offenkundige Rechtsverdrehung wendet sich auch die von der Bundeskonferenz unterstützte Kampagne „‚Nie wieder ist jetzt!‘ − Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts beenden!“.

In einem an die Vorstände von DGB und Einzelgewerkschaften gerichteten und unter anderem von Günter Wallraff gezeichneten Offenen Brief wird festgestellt: „Die mit Verdachtskündigungen einhergehenden schweren Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte haben fatale Folgen: gesundheitlich zerstörte Menschen, schwer geschädigte Familienangehörige, ruinierte berufliche Existenzen und nicht zuletzt eingeschüchterte Belegschaften. 

Die Förderung starker demokratischer Gegenmacht in Betrieben und der Gesellschaft ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um Betriebsrats- und Gewerkschaftsbekämpfung sowie den Vormarsch der Rechten stoppen zu können. […]

Es ist auch deshalb höchste Zeit, das skandalöse Fortwirken des faschistischen Arbeitsunrechts in Deutschland zu beenden und konkret die ,Verdachtskündigung‘ zu verbieten.“

Am 10. Oktober 2026 findet in Mannheim die 13. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ statt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Alles (für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)

Mannheim, 12.10.2025

pdfEntschließung der 12. Konferenz "BR im Visier" zum Download