Bundesweite Konferenz „Betriebsräte im Visier“ fordert:
„Gerechtigkeit erkämpfen! Demokratische Rechte in der Arbeitswelt stärken!“
Pressemitteilung (mit der Bitte um Berichterstattung)
Mannheim, 11.10.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von der 13. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ am 10. Oktober 2026 im Mannheimer Gewerkschaftshaus einstimmig angenommene Entschließung fordert: „Gerechtigkeit erkämpfen! Demokratische Rechte in der Arbeitswelt stärken!“.

Konferenzplenum 10.10.26 (© Helmut Roos)
Zu dem besorgniserregenden Geschehen in Gesellschaft und Wirtschaft heißt es dort: „Die weltweiten autoritären Entwicklungen führen laut Internationalem Gewerkschaftsbund (IGB) zu immer unverhüllteren Aggressionen gegen arbeitende Menschen, ihre Rechte und ihre betrieblichen wie gewerkschaftlichen Interessenvertretungen. Nicht zuletzt deshalb spricht der IGB von einem Putsch der Milliardäre gegen Demokratie. Auch in Deutschland finden koordinierte Angriffe aus Politik und Wirtschaft in diesem Sinne statt. BDA-Präsident Dulger diffamiert Betriebsräte als „Standortrisiko“.
Und weiter: „Bei den diesjährigen Betriebsratswahlen war eine weitere Radikalisierung des Bossings und Mobbings gegen Kandidierende festzustellen. Bereits im Vorfeld häuften sich die Versuche von Geschäftsleitungen, die gesetzlich geregelte Durchführung von BR-Wahlen zu be- oder zu verhindern. Mit Verleumdungen, systematischer Einschüchterung und Verdachtskündigungen, die auf faschistisches Arbeitsunrecht zurückgehen, gingen Manager und Unrechtsanwälte als hochbezahlte Handlanger gegen aktive BR- und Gewerkschaftsmitglieder vor.“
Es ist bezeichnend, dass 2025 in der Privatwirtschaft nur noch 35 % der Beschäftigten von Betriebsräten vertreten wurden (in Firmen mit mehr als fünf Beschäftigten, Zahlen laut Statistischem Bundesamt).
Die anwesenden Betriebsräte und gewerkschaftlich Aktiven kritisierten, dass diese „gefährlichen, unsere demokratischen Rechte zersetzenden Entwicklungen“ sowohl für die Bundesregierung und die Landesregierungen als auch für sehr große Teile der Öffentlichkeit kein Thema sind.
Nur wirksamer Widerstand gegen die Missachtung von Grund- und Menschenrechten und eine „konsequente Stärkung demokratischer, gewerkschaftlicher Gegenmacht in der Arbeitswelt“ können, so die Entschließung der Konferenz, „die zunehmenden Attacken auf Arbeits- und Ausbildungsplätze, auf Betriebsräte, Gewerkschaften sowie auf tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen“ abwehren.
Am 16. Oktober 2027 findet in Mannheim die 14. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier“ statt.
Den Text dieser Pressemitteilung sowie die Entschließung der Konferenz und eine Aufnahme des Konferenzplenums (Foto: © Helmut Roos) ist dieser Meldung beigefügt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Alles (für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)
Entschliessung der Konferenz zum Download
Pressemitteilung (mit der Bitte um Vorankündigung und Berichterstattung):

„Gerechtigkeit erkämpfen!“ –
13. Bundeskonferenz „Betriebsräte im Visier – Bossing, Mobbing & Co.“
am Samstag, 10.10.26, ab 13:00 Uhr im Gewerkschaftshaus Mannheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!" lädt herzlich zur 13. Bundeskonferenz „BR im Visier!“ am Samstag, 10.10.26, ab 13:00 Uhr ein.
Unsere Tagung findet unter dem Motto „Gerechtigkeit erkämpfen!“ im Mannheimer Gewerkschaftshaus (Hans-Böckler-Str. 1, 68161 MA) statt – mit freundlicher Unterstützung der IG Metall Mannheim und der Anlaufstelle gegen Union Busting beim IGM-Vorstand sowie von DGB Baden-Württemberg, IGBCE Ortsgruppe Weinheim, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt Baden (KDA), Überbetriebliches Solidaritätskomitee Rhein-Neckar, ver.di Rhein-Neckar und work-watch Köln.
Die letzten Monate haben eine weitere Zunahme von BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung erkennen lassen. Das ist umso bedrohlicher, als nur noch 35 % aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft von einem Betriebsrat vertreten werden. Die Durchsetzung eines „Rechts des Stärkeren“ in der Arbeitswelt ist völlig unakzeptabel.
Bereits im Vorfeld der diesjährigen Betriebsratswahlen häuften sich die Versuche, deren gesetzlich geregelte Durchführung zu be- oder sogar zu verhindern. Aktive Betriebsratsmitglieder wurden durch Geschäftsleitungen verleumdet, eingeschüchtert oder durch langanhaltendes Mobbing so zermürbt, dass sie entweder nicht mehr kandidierten oder das Unternehmen verließen. Andere wurden mit Verdachtskündigungen bekämpft.
In Einzelfällen kam es sogar zur betrügerischen Insolvenz, um sich des Betriebsrats und der Tarifbindung zu entledigen.
Solche illegalen Machenschaften konnten manchmal erfolgreich gestoppt werden. Aber die Breite und Hemmungslosigkeit der Angriffe auf Menschen, die ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz wahrnehmen, ist alarmierend.
Seitens der Bundesregierung und der Landesregierungen wird dieser Skandal weiterhin ignoriert. Auch das empörende Nachwirken des faschistischen Arbeitsunrechts unter anderem durch die Verdachtskündigungen ist bis heute nicht beendet.
Das alles ist mit den geltenden demokratischen Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar.
Im Zentrum unserer diesjährigen Konferenz steht zum einen die Frage, wie Angriffe gegen Betriebsräte erfolgreich abgewehrt werden konnten. Ferner untersuchen wir die Bekämpfung von gewerkschaftlich organisierten Betriebsräten in Musks Autofabrik in Grünheide. Schließlich suchen wir nach Wegen, um gewerkschaftliche Gegenmacht zu stärken.
Mit unserer Konferenz wollen wir zudem nicht nur einen weiteren Beitrag zur Stärkung der bundesweiten Zusammenarbeit gegen BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung leisten, sondern auch erneut ein solidarisches Forum zum persönlichen Erfahrungsaustausch und zur praktischen Unterstützung anbieten.
Bitte beachten sie auch die weiteren Infos im Anhang.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Alles (für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)
Mannheim, den 6. Oktober 2026
Flyer mit Programm und Anmeldeformular zum Download
Netz:
www.instagram.com/br_soli/
mastodon.social/@gegenbrmobbing
13. bundesweite Konferenz „Betriebsräte im Visier“ am 10.10.26 im Mannheimer Gewerkschaftshaus

Einladung mit Programm und Anmeldeformular
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am Samstag, den 10. Oktober 2026, findet bereits zum dreizehnten Mal in Mannheim die bundesweite Konferenz „Betriebsräte im Visier“ statt.
Die diesjährigen Betriebsratswahlen haben eine weitere Radikalisierung der Bekämpfung von aktiven, gewerkschaftlichen Kolleg:innen gezeigt. Bereits im Vorfeld der BR-Wahlen häuften sich die Versuche, deren gesetzlich geregelte Durchführung zu be- oder sogar zu verhindern. Aktive Betriebsratsmitglieder wurden durch Geschäftsleitungen verleumdet, eingeschüchtert oder durch langanhaltendes Mobbing so zermürbt, dass sie entweder nicht mehr kandidierten oder das Unternehmen verließen. Andere wurden mit Verdachtskündigungen bekämpft. In Einzelfällen kam es sogar zur betrügerischen Insolvenz, um sich des Betriebsrats und der Tarifbindung zu entledigen.
Solche illegalen Machenschaften konnten manchmal erfolgreich gestoppt werden. Aber die Breite und Hemmungslosigkeit der Angriffe auf Menschen, die ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz wahrnehmen, ist alarmierend.
Seitens der Bundesregierung wird dieser Skandal weiterhin ignoriert. Auch das empörende Nachwirken des faschistischen Arbeitsunrechts unter anderem durch die Verdachtskündigungen ist bis heute nicht beendet. Das alles ist umso weniger hinnehmbar, als nur noch knapp 40 % aller Beschäftigten von einem Betriebs- bzw. Personalrat vertreten werden.
In der Entschließung unserer letztjährigen Tagung haben wir festgestellt:
„Widerstand gegen diese skandalösen Zustände ist angesagt. Wir bekräftigen deshalb die Feststellung […]: ,Es ist zwingend erforderlich, demokratische Gegenmacht in der Arbeitswelt zu stärken. Sie ist wesentlich, um Betriebsrats- und Gewerkschaftsbekämpfung, die sich verschärfenden Angriffe auf Arbeitsplätze und den auch dadurch weiter geförderten bedrohlichen Rechtsruck stoppen zu können.‘ Dazu aufgerufen sind alle demokratischen Kräfte, insbesondere aber wir mit unseren Gewerkschaften.“
Mit unserer Konferenz wollen wir einen weiteren Beitrag zur Stärkung der bundesweiten Zusammenarbeit gegen BR-Mobbing und Gewerkschaftsbekämpfung leisten. Vor allem aber werden wir erneut ein solidarisches Forum zum persönlichen Erfahrungsaustausch und zur praktischen Unterstützung anbieten.
Wir freuen uns auf Eure Anmeldung und Euer Kommen! Die bisherigen Anmeldungen sind registriert.
Mit solidarischen Grüßen
Wolfgang Alles (für das Komitee „Solidarität gegen BR-Mobbing!“)
Flyer mit Programm und Anmeldeformular zum Download
Netz:
www.instagram.com/br_soli/
mastodon.social/@gegenbrmobbing
Betreff: Kündigungsfall Isabella Paape ./. Siemens Energy:
Verhandlungstermin der Kündigungsschutzklage am 16.04.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit fünf Monaten ist die Betriebsrätin Isabella Paape nun schon an der Amtsausübung gehindert. Siemens Energy kündigte die langjährige Betriebsrätin fristlos und ohne Angabe von Gründen. Frau Paape ist sich sicher, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Im Raum stehende Vorwürfe beträfen ihre durchaus engagierte Betriebsratsarbeit, seien aber in keinem Fall hinreichend für arbeitsrechtliche Maßnahmen. Das von der Betriebsleitung ausgesprochene Hausverbot führte überdies zu erheblichen Nachteilen im Betriebsratswahlkampf. Auch nach der erfolgreichen Wiederwahl Anfang März bleibt der Betriebsrätin der Zutritt zum Betrieb untersagt.
Das für den Siemens-Konzern ungewöhnliche Vorgehen gegen eine gewählte Beschäftigtenvertreterin erfährt bundesweit mediale Aufmerksamkeit. Auch eine Petition, die sich für eine Rücknahme der Kündigung ausspricht, wurde von über 1.400 Menschen unterzeichnet.
Kritische Nachfragen zum „Kündigungsfall Paape“ gab es auf der Aktionärsversammlung von Siemens Energy am 26. Februar 2026. Weder Joe Kaeser, Vorsitzender des Aufsichtsrats, noch der Vorstandsvorsitzende Dr. Christian Bruch wollten sich auf Nachfragen zur Personalangelegenheit Paape äußern. Allerdings erklärte Dr. Bruch anwesenden Aktionärsvertretern, dass in der Sache ein rechtsstaatliches Verfahren laufe, und Siemens Energy das Urteil akzeptieren werde.
Am 27. Februar 2026 wurden die Beschäftigten am Standort Erlangen von einem Wechsel der Personalleitung informiert. Die Mitteilung wurde von der Betriebsratsliste „Gemeinsam AKTIV!“, für die Paape kandidiert hatte, veröffentlicht und mit der Hoffnung auf Veränderungen in der bisher harten Haltung der Firmenseite verbunden. Allerdings reagierte Siemens Energy nicht wie erhofft, sondern verklagte sowohl den Betreiber der entsprechenden Homepage als auch Betriebsrätin Paape auf Unterlassung. Die Firma erblickt in der Mitteilung eine Rufschädigung. Frau Paape und ihr Kollege können in der Mitteilung dagegen keine Rufschädigung erkennen. Vielmehr bleiben sie bei der Hoffnung, dass die Kündigung zurückgenommen wird und damit der Weg freigemacht wird für die ungehinderte Ausübung des Betriebsratsmandats. Die Verhandlung der Unterlassungsklage gegen Isabella Paape ist vom Arbeitsgericht Nürnberg ebenfalls auf den 16. April 2026 um 09:30 Uhr angesetzt worden.
Über die Rechtmäßigkeit der Kündigung wird das Arbeitsgericht Nürnberg in der kommenden Woche befinden.
Die Verhandlungen der Kündigungsschutzklage sowie der Unterlassungsklage finden statt am 16. April 2026 um 09:30 Uhr im Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstraße 20, Sitzungssaal 315. Die Sitzung ist öffentlich.
Fragen zum Verfahren beantworten auch die Anwälte Alina Arnold und Marc-Oliver Schulze von der Kanzlei AfA in Nürnberg.
www.afa-anwalt.de/standorte/nuernberg/
Mit freundlichen Grüßen,
Isabella Paape
Betriebsrätin Siemens Energy Erlangen
IG Metall ficht Betriebsratswahl bei Tesla an
Pressemitteilung:
Anfechtung der Betriebsratswahl durch heute eingereichten Beschlussantrag +++ Gewerkschaft sieht grundsätzlichen gesetzlichen Konkretisierungsbedarf +++ Benner: „Schwerwiegender Eindruck von Drohungen und damit der Wahlbeeinflussung”
Am heutigen Mittwoch hat die IG Metall einen Beschlussantrag zur Feststellung der Unwirksamkeit der Betriebsratswahl im März 2026 bei Tesla eingereicht. Die Basis hierfür ist § 19 Betriebsverfassungsgesetz. Der von Drohungen geprägte Wahlkampf vonseiten des Unternehmens, die zahlreichen Einschüchterungsversuche und die ungleiche Behandlung der einzelnen Listen und Kandidierenden lässt aus Sicht der Gewerkschaft keinen anderen Rückschluss zu, als dies als unzulässige Wahlbeeinflussung zu betrachten. Aus diesen Gründen hat sich die IG Metall für eine Anfechtung der im März 2026 stattgefundenen Betriebsratswahl bei Tesla entschieden.
Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: “Der Eindruck, dass die Wahl bei Tesla durch Drohungen beeinflusst wurde, ist zu schwerwiegend, als dies nicht gerichtlich zu klären. Die Kolleginnen und Kollegen im Werk, ebenso wie die Kandidierenden für den Betriebsrat, haben faire Wahlen verdient, ohne das Gefühl, für ihre Entscheidungen möglicherweise im Anschluss bestraft zu werden. Das muss im deutschen Rechtsstaat nicht nur möglich, sondern selbstverständlich sein – und war bei den vergangenen Betriebsratswahlen bei Tesla aus unserer Sicht nicht der Fall. Für diese so wichtigen demokratische Wahlen in diesem Land müssen demokratische Prinzipien gelten.”…
Ganze Pressemeldung bei der IG Metall lesen
Immer mehr Arbeitgeber verstoßen gegen das Gesetz –
und der Staat schaut zu
MEINUNG • Betriebsräte in Deutschland
Ein Kommentar von Florian Gontek - 2. 3. 2026
Deutschland ist stolz auf seinen Schutz der Beschäftigten. Doch die Betriebsräte werden immer häufiger blockiert. Spezialisierte Kanzleien haben das zu ihrem Geschäft gemacht. Es ist an der Zeit, sie zu stoppen.
Was haben der Autovermieter Sixt, der Prothesenhersteller Ottobock, Amazon und Tesla gemeinsam? Alle sind börsennotiert.
Und alle verhindern systematisch, dass ihre Beschäftigten eine Stimme haben.
Sie passen damit ins Bild: Arbeitnehmervertretungen werden hierzulande zunehmend blockiert. Mehr als jede fünfte Neugründung eines Betriebsrates wird in Deutschland behindert. Spezialisierte Kanzleien haben das zu ihrem Geschäft gemacht…
Zum ganzen Artikel (leider nur hinter Paywall)
Petition in Zeichnung - Was wir schon immer vermuteten: Diese Kündigung hat keinen Bestand.
24.01.2026, 15:10

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer,
Lux lucet in tenebris! Licht am Ende des Tunnels!
Auch dank Eurer grossartigen Unterstützung hält Isa Paape dieses unwürdige Spiel gegen Sie und alle, denen echte Mitbestimmung und aktive Betriebsratsarbeit nicht gegen, sondern für die Beschäftigten am Herzen liegt, durch. Zumal es jetzt Klarheit gibt. Aber lest selbst aus der aktuellen Presemitteilung. Es lohnt sich!
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne informiere ich über den aktuellen Sachstand zur fristlosen Kündigung einer Betriebsrätin durch Siemens Energy.
Eilverfahren im Kündigungsfall der Betriebsrätin Isabella Paape Siemens Energy nennt erstmals den Kündigungsgrund – Gericht äußert erhebliche Zweifel!
In einem Eilantrag hatte die fristlos entlassene Betriebsrätin Isabella Paape Zugang zum Betrieb gefordert, um ihre Betriebsratsarbeit wieder aufnehmen zu können. Schließlich habe Siemens Energy bisher nicht einmal einen Grund genannt, wodurch die Kündigung offensichtlich ungerechtfertigt sei. Unhaltbar sei daher auch das verhängte Hausverbot, das die gewählte Betriebsrätin an der Amtsausübung hindere.
Nach monatelangem Rätselraten um den Kündigungsgrund erfolgte vor dem Arbeitsgericht dann der Paukenschlag: Siemens Energy äußert sich in einem viele Seiten langen Schriftstück erstmals zu den Kündigungsgründen. Der Betriebsrätin war Ende Oktober eine geplante Informationsveranstaltung zur Betriebsrente untersagt worden. Paape hatte die Veranstaltung daraufhin im Firmen-Intranet abgesagt. Sie habe aber versäumt, so der Vorwurf von Siemens Energy, die Gründe der Betriebsleitung für die Absage darzustellen. Dadurch könnte das Ansehen des Arbeitgebers bei den Mitarbeitenden beeinträchtigt worden sein.
Weiter wird der Betriebsrätin vorgeworfen, sie habe die Gründe für das Verbot der Veranstaltung mindestens einem Beschäftigten mitgeteilt – und zwar wortwörtlich. Dieser habe sich nämlich mit Rückfragen zum Veranstaltungsverbot unter Angabe eines wörtlichen Zitats an die Personalleitung gewendet. Durch dieses Teilen einer an sie persönlich gerichteten Mitteilung habe Paape ihre Treue- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber erheblich verletzt.
Wie Isabella Paape einem (!) Beschäftigten nichts zu den Gründen für das Veranstaltungsverbot mitteilen, gleichzeitig aber mehr als 100.000 Mitarbeitenden weltweit ebendiese Gründe erläutern sollte, bleibt vorerst das Geheimnis der Betriebsleitung. Das Arbeitsgericht wollte sich im anberaumten Eilverfahren mit den Details nicht befassen. Der Richter stellte lediglich fest, dass die üblicherweise bei fristlosen Kündigungen genannten Gründe wie Diebstahl oder „den Geschäftsführer verhauen“ in diesem Fall nicht zu finden seien…