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(28.1.2015) Mit großer Enttäuschung nehmen wir die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mannheim zur Kenntnis, das dem Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim, Kammern Heidelberg nicht folgt und die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung gegen den langjährig beschäftigten Betriebsratsvorsitzenden Torsten Wacker ersetzt.

„Wir haben die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis zu nehmen, halten sie jedoch nicht für richtig," so Peter Erni, Geschäftsführer von ver.di Rhein-Neckar.

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Verhandlung Torsten Wacker 28.01.2015Verhandlung Torsten Wacker 28.01.2015 © ROOS