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Von Maximilian Krone

Mettmann/Düsseldorf. Die Erleichterung im Gerichtssaal war groß, als der vorsitzende Richter das Urteil verkündete. Denn der gekündigte Betriebsratsvorsitzende beim Automobilzulieferer Georg Fischer bleibt weiterhin im Amt und somit auch im Unternehmen, das entschied das Düsseldorfer Arbeitsgericht in der Hauptverhandlung am Donnerstag.

Das Unternehmen hatte dem Betriebsratsvorsitzenden im Herbst letzten Jahres gekündigt, weil dieser unerlaubt einen zweitägigen Urlaub angetreten hatte.

Der Betriebsrat hatte die Kündigung zunächst blockiert, woraufhin Georg Fischer versuchte die Kündigung gerichtlich durchzusetzen. In einer Vorverhandlung lehnte der Betriebsratsvorsitzende eine Abfindung in Höhe von 150.000 Euro ab. Der Richter entschied nun in erster Instanz, dass zwar eine Pflichtverletzung vorläge, diese aber in Abwägung nicht schwerwiegend genug sei, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

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